Aesch ruft zu einer verantwortungsvollen 1. August-Feier auf
Wie die Gemeinde Aesch mitteilt, steht der 1. August vor der Tür und die Einwohner werden gebeten, beim Feuerwerk Rücksichtnahme und Verantwortung zu üben.

Gemäss dem Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRUO) Paragraf 25 ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Juli und am 1. August sowie in der Silvesternacht erlaubt.
Kein Feuerwerk ist vor dem 31. Juli oder nach dem 1. August erlaubt. Damit wird die Ruhe der Nachbarschaft und der Tierwelt geschützt.
Einwohner werden gebeten, auf den Einsatz von Knallkörpern und Feuerwerk mit lauten Knalleffekten zu Unzeiten zu verzichten.
Nach dem Feuerwerk ist vor dem Aufräumen
Die Gemeinde bitte die Einwohner, die abgebrannten Feuerwerksrückstände ordnungsgemäss zu entsorgen.
Die offizielle Aescher 1. August-Feier findet ab 17.30 Uhr auf dem Mühleplatz statt.