Wie die Gemeinde Leimbach mitteilt, werden Wespennester nicht mehr von der Feuerwehr bekämpft. Die Gemeinde erklärt, wie sie von den Bürgern zu beseitigen sind.
Das Gemeindehaus in Leimbach (AG).
Das Gemeindehaus in Leimbach (AG). - Nau.ch
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Die Zuständigkeit zur Beseitigung von Wespennestern liegt nicht mehr bei der Feuerwehr, sondern ist privat zu organisieren (allenfalls Kammerjäger aufbieten).

Die Wespennester können auch mit einem Wespenspray, welches in Drogerien erhältlich ist, selber beseitigt werden (Achtung: kein handelsübliches Insektenspray verwenden). Das Wespenspray ist am frühen Morgen oder späten Abend (nach dem Eindunkeln), wenn es kühl ist, einzusetzen. Dann befinden sich die meisten Wespen im Nest.

Das ganze Spray gebrauchen und am nächsten Tag das Nest in einem Plastiksack oder mit dem Staubsauger entsorgen. Der Staubsaugersack ist dann ebenfalls umgehend dem Abfall zuzuführen.

Bei Mietwohnungen sind Verwaltung, Eigentümer oder Hauswartung für die Wespenvernichtung verantwortlich. Die Feuerwehr rückt nur noch bei besonderen Umständen und immer auf Kostenverrechnung aus.

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