Mitwirkung zur Teilrevision der Ortsplanung in Nebikon
Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, können sich die Einwohner bis zum 31. Januar 2023 zur Ortsplanungsteilrevision bezüglich Arbeitszonen äussern.

An der Nebikoner Gemeindeversammlung vom 24. August 2020 hat die Bevölkerung Einsprachen in Bezug auf die Revision der Arbeitszonen gutgeheissen.
Gegen diesen Entscheid wurden beim Regierungsrat Beschwerden erhoben, welche Ende 2021 gutgeheissen wurden.
Aus diesem Grund mussten die Arbeiten in Bezug auf drei Arbeitszonen im Rahmen einer Teilrevision der Ortsplanung nochmals aufgenommen werden.
Die Ortsplanungskommission hat diese Arbeiten im Jahr 2022 aufgenommen und intensiv nach Lösungen gesucht.
Bürger können sich zu den Lösungsvorschlägen äussern
Nach einer ersten Mitwirkung mit Gesprächen mit den Werk- und Grundeigentümern sowie der Einsprecherseite hat ein runder Tisch zur Lösungsfindung stattgefunden.
Daraus hat sich eine Kompromisslösung abgeleitet. Der Gemeinderat hat entschieden, diese zur Vorprüfung an den Kanton einzureichen.
Gleichzeitig gibt der Gemeinderat der gesamten Bevölkerung die Möglichkeit zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Pläne mit dem potenziellen Lösungsvorschlag sind auf der Webseite der Gemeinde Nebikon aufgeschaltet.
Mitwirkungsanlässe am 17. und 26. Januar 2023
Im Sinne der Gewährung des rechtlichen Gehörs haben interessierte Einwohner die Möglichkeit, am Dienstag, 17. Januar, und am Donnerstag, 26. Januar 2023 ab jeweils 17.30 Uhr während einer Stunde im Kommissionszimmer auf der Gemeindeverwaltung Nebikon Fragen und Bemerkungen zur Lösungsfindung anzubringen.
Selbstverständlich können diese auch bis zum 31. Januar 2023 schriftlich an den Gemeinderat eingebracht werden.