Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, beträgt der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und für verspätete Zahlungen 1,25 Prozent.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 19. September 2023 beträgt der Jahreszinssatz für Vorauszahlungen und für zu viel bezahlte Steuern (positiver Ausgleichszins) im Jahr 2024 1,25 Prozent.

Der Jahreszinssatz für zu niedrige oder verspätete Zahlungen aller Steuern, Gebühren und Bussen, für Nachzahlungen nach Paragraf 174 Absatz eins des Steuergesetzes StG (negativer Ausgleichszins) beträgt im Jahr 2024 1,25 Prozent.

Der Verzugszinssatz beträgt im Jahr 2024 4,75 Prozent.

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