Ersatzwahl für den Gemeindepräsidenten in Altishofen
Wie die Gemeinde Altishofen meldet, werden am 18. Juni 2023 der Gemeindepräsident und ein Gemeinderatsmitglied für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2024 gewählt.

Am Sonntag, 18. Juni 2023, wählen die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Altishofen, unter Vorbehalt einer stillen Wahl, einen Gemeindepräsidenten und ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2020 bis 2024.
Die Ersatzwahl erfolgt aufgrund der Demissionen von Thomas Roos als Gemeindepräsident und von Josef Szalai als Mitgliedes des Gemeinderates.
Der Amtsantritt erfolgt auf den 1. Juli 2023. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 23. Juli 2023 statt.
Einreichnung der Wahlvorschläge
Die Ersatzwahl erfolgt im Urnenverfahren, es sei denn, es kommt eine stille Wahl zustande.
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 1. Mai 2023, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Altishofen, eintreffen.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine Wahl annehmen. Diese Erklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind durch mindestens zehn Stimmberechtigte zu unterzeichnen.
Möglichkeit einer stillen Wahl
Für diese Ersatzwahl ist das stille Wahlverfahren zulässig. Wenn nicht mehr Wahlvorschläge als für die zu besetzenden Sitze eingereicht werden, so sind die vorgeschlagenen Personen unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden in stiller Wahl gewählt.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der allfälligen stillen Wahl in einem Protokoll fest und gibt es sofort öffentlich bekannt.
In diesem Falle würde die Urnenwahl vom 18. Juni 2023 entfallen. Die Wahlunterlagen werden auf Kosten der Gemeinde beschafft.
Amtliche und private Kandidatenlisten
Die in der Gemeinde Altishofen organisierten Parteien und die Stimmberechtigten können für diese Wahl zusätzlich gedruckte Kandidatenlisten zum Preis von 15 Franken pro 100 Stück beziehen.
Bestellungen sind bis spätestens Mittwoch, 3. Mai 2023, 12 Uhr, an die Gemeindekanzlei Altishofen zu richten.
Neben den amtlichen Kandidatenlisten sind auch von privater Seite herausgegebene Kandidatenlisten gültig.
Diese müssen jedoch in Farbe, Format und Papierqualität mit den amtlichen Listen übereinstimmen.
Die Urnenzeit der Wahl ist festgelegt
Stimmberechtigt sind Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 13. Juni 2023 ihren politischen Wohnsitz geregelt haben.
Die Urnenzeit für die Wahl ist festgelegt auf Sonntag, 18. Juni 2023, von 10.30 bis 11 Uhr, in der Gemeindekanzlei Altishofen.
Briefliche Stimmabgabe auch möglich
Die briefliche Stimmabgabe ist nach Erhalt des Stimmmaterials zulässig. Die Hinweise auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises sind zu beachten.
Die Stimmcouverts müssen nicht frankiert werden. Das Porto wird von der Gemeinde übernommen und bei Postaufgabe muss das Kuvert rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden.
Für die briefliche Stimmabgabe kann der Briefkasten der Gemeindekanzlei im Schloss Altishofen bis spätestens am Abstimmungs- und Wahlsonntag, 11 Uhr, benutzt werden.
Das Rücksendekuvert muss vor Ende der letzten Urnenzeit (11 Uhr) bei der Einreichungsstelle oder dem Urnenbüro eintreffen.