Die SP Rapperswil-Jona hat an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen für die kommende Bürgerversammlung am 14. März gefasst.
Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona.
Die Bühlstrasse in Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die SP hat an ihrer Mitgliederversammlung vom 22. Februar 2024, im Rathaus in Rapperswil, die zwei Geschäfte im Ressort der Bauverwaltung zur kommenden Bürgerversammlung diskutiert.

Angesichts der aktuell unbefriedigenden Situation bei vielen Gleisquerungen für Velofahrer und Fussgänger, sieht die SP die Notwendigkeit des Liftanbaus bei der Passerelle als notwendig, gibt aber zu bedenken, dass es mit dieser einen Verbesserung nicht getan sei. «Um die Lebensqualität in der Mobilität für alle Bewohnerinnen und Bewohner von Rapperswil-Jona zu verbessern, muss die ganze Mobilität von den schwächsten Verkehrsteilnehmern aus gedacht werden», sagt Co-Präsidentin Susann Helbling.

Damit zeige Rapperswil-Jona den Willen, einen kleinen Schritt vorwärts zu machen, bei der Umsetzung des seit 20 Jahren in Kraft getretenen Behindertengesetzes. Die SP ruft die Bevölkerung auf, an der Bürgerversammlung teilzunehmen und dem Antrag des Stadtrates zum Baukredit für die Liftanbauten bei der Passerelle zuzustimmen. So dieser Gehweg in Zukunft für alle, also Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren und Velos, und nicht nur für wenige passierbar.

Ja zum Ersatzbau der Felsenhofbrücke und der Revitalisierung des Felsenhofbachs

Die SP heisst auch den Planungskredit für die Versetzung der Felsenhofbrücke und die Revitalisierung des Baches sowie die geplante Gewässerraumausscheidung gut. Dabei wer die SP ihr Augenmerk bei einem zukünftigen Projekt insbesondere auf die Verbesserung für den Langsamverkehr legen.

Zusätzlich wurde an der Mitgliederversammlung über die, von der Stadt per Medienmitteilung informierte Überarbeitung der Natur- und Denkmalschutzverordnung diskutiert. Im Zuge der Ortsplanungsrevision vertritt die SP die Meinung, dass die Aktualisierung des Richtplans eine zwingende Aufgabe der Stadt sein sollte. Nur auf dieser Basis ergebe die Weiterentwicklung von Verordnungen in Bezug auf die zukünftigen Anträge von Zonenplänen und der damit verbundenen Stadtvision 2040 einen Sinn. Gleichermassen sieht die SP in der Überarbeitung der Natur- und Denkmalschutzverordnung eine Chance, zukunftsweisende Entwicklungsschritte im Siedlungsraum festzulegen.

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