Wie die Gemeinde Schmerikon mitteilt, findet vom 21. Mai bis zum 21. Juni 2024 eine zweite Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Gewässerraum am Aabach statt.
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Die Gemeindeverwaltung Schmerikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Zwischen SBB-Brücke und Tobelaustritt im Uznaberg erfordern der Zustand der Uferbefestigung und die ökologischen Ansprüche eine umfangreiche Sanierung des Aabachs.

Das entsprechende Projekt ist seit geraumer Zeit baureif und wurde den Betroffenen 2020 im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens präsentiert.

Der Kanton attestierte im Anschluss dem Projekt Genehmigungsfähigkeit.

Auch die zugehörige Ausscheidung des Gewässerraums, beschränkt auf den technischen Zugang, nahmen die kantonalen Fachstellen zustimmend zur Kenntnis.

Bundesfachstellen gegen Gewässerraumdefinition

Demgegenüber stellten sich in der Konsultation des Bundes die Bundesfachstellen auf den Standpunkt, dass gemäss bundesgerichtlicher Praxis die Situation im Uznaberg keiner Definition als «dicht überbautes Siedlungsgebiet» standhalten würde und demzufolge eine Genehmigung des Hochwasserschutzprojektes und Zusicherung von Bundesbeiträgen ohne die Ausscheidung eines Gewässerraumes von 44 Meter Breite nicht in Aussicht gestellt werden könne.

Die Projektverantwortlichen sowie die Gemeinderäte erwogen politische Schritte auf kantonaler und nationaler Ebene.

Letztendlich kamen sie zur Überzeugung, dass angesichts der Rechtslage nichts an einer Ausscheidung des Gewässerraumes im ordentlichen Verfahren vorbeiführt.

Zugang zu den Projektunterlagen

Vorgezogen hierzu zur koordinierten öffentlichen Projektauflage im Spätherbst, erfolgt nun vom 21. Mai bis zum 21. Juni 2024 die zweite Mitwirkung für den Sondernutzungsplan Gewässerraum.

Die Plangrundlagen zum Gewässerraum sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar oder können auf der Gemeindekanzlei Schmerikon oder der Bauverwaltung Uznach eingesehen oder bezogen werden.

Die gesamten Projektunterlagen sind zudem nach wie vor auf der Mitwirkungsplattform aufgeschaltet.

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