Feuerwerk am Seenachtfest sorgt für Kritik
Trotz Feuerwerksverbot hält Rapperswil-Jona an den Feuerwerken am Seenachtfest fest. Der Stadtrat nimmt nun ausführlich Stellung zur Kritik aus der Bevölkerung.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona informiert, findet vom 7. bis 9. August 2026 in Rapperswil-Jona das Seenachtfest statt. Zum Programm gehören traditionsgemäss zwei Grossfeuerwerke.
Obwohl derzeit ein kantonales Feuer- und Feuerwerksverbot gilt, sind diese nach heutigem Stand weiterhin vorgesehen. Das sorgt in Teilen der Bevölkerung für Kritik und wirft Fragen auf. Der Stadtrat nimmt diese auf und bezieht Stellung.
Die Durchführung der geplanten Feuerwerke während des Seenachtfests wird derzeit intensiv und öffentlich diskutiert. Dabei wurden gegenüber den zuständigen Stellen bei der Stadt und auch direkt gegenüber dem Stadtrat zahlreiche kritische Meinungen geäussert.
Der Stadtrat kann diese Reaktionen angesichts der anhaltenden Trockenheit nachvollziehen und nimmt die Bedenken ernst. Dem Stadtrat ist es wichtig, die Zuständigkeiten, die geltenden Vorgaben und die Sicherheitsmassnahmen klar einzuordnen.
Feuerwerke werden durch Kanton bewilligt
Das Seenachtfest wird von einem eigenständigen externen Organisationskomitee veranstaltet und finanziert. Die Stadt Rapperswil-Jona ist nicht Veranstalterin des Anlasses. Für die pyrotechnische Beurteilung und Bewilligung der Feuerwerke ist der Kanton St. Gallen zuständig. Die kantonale Bewilligung ist Bestandteil der Gesamtbewilligung für das Seenachtfest, welche die Stadt erteilt hat.
Der Kanton hat bereits bewilligte Grossfeuerwerke auf Seen ausdrücklich vom geltenden Feuer- und Feuerwerksverbot ausgenommen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie mindestens 350 Meter vom Ufer entfernt abgebrannt werden.
Die Feuerwerke am Seenachtfest erfüllen diese Vorgabe. Sie werden von ausgewiesenen Fachleuten unter kontrollierten Bedingungen auf dem See durchgeführt. Für den Anlass liegt ein umfassendes Sicherheitskonzept vor.
Auf dem See und am Ufer stehen Einsatzkräfte der Feuerwehr bereit. Am Kapuzinerzipfel ist eine zusätzliche Sicherung durch die Feuerwehr vorgesehen. Nach Einschätzung der zuständigen kantonalen Fach- und Sicherheitsstellen sind die Voraussetzungen für die Durchführung derzeit erfüllt.
Unterschiede zu privatem Feuerwerk
Der Stadtrat versteht, dass die Durchführung von Grossfeuerwerken trotz des allgemeinen Verbots als widersprüchlich wahrgenommen werden kann. Zwischen privaten Feuerwerken und den professionellen Feuerwerken am Seenachtfest bestehen jedoch wesentliche Unterschiede.
Private Feuerwerke werden häufig in unmittelbarer Nähe zu Gebäuden, Vegetation oder Waldflächen gezündet. Die Feuerwerke am Seenachtfest finden dagegen auf dem offenen See, mit grossem Abstand zum Ufer, unter strengen Auflagen und mit umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Aufgrund dieser besonderen Bedingungen hat der Kanton solche bereits bewilligten Feuerwerke ausdrücklich vom allgemeinen Verbot ausgenommen.
Stadtrat trägt Durchführung derzeit mit
Die Feuerwerke sind ein zentraler Bestandteil des Seenachtfests. Sie prägen die Planung, Finanzierung und Organisation des Anlasses und gehören für den Stadtrat zum traditionellen Charakter des Fests.
Gleichzeitig ist sich der Stadtrat bewusst, dass Feuerwerke nicht nur wegen der aktuellen Trockenheit kritisch beurteilt werden. Sie können auch für Haus-, Wild- und Wassertiere eine Belastung darstellen. Diese Auswirkungen sind ernst zu nehmen und den weiteren öffentlichen Interessen sorgfältig gegenüberzustellen.
Der Stadtrat hat die geäusserten Bedenken beraten und die aktuelle Situation mit den zuständigen Stellen beurteilt. Auf Basis der geltenden rechtlichen Grundlagen, der kantonalen Bewilligung und der vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen trägt er die Durchführung der Feuerwerke derzeit mit.
Kein Feuerwerk an der Bundesfeier
In der öffentlichen Diskussion werden teilweise das Seenachtfest und die Bundesfeier vom 1. August miteinander verglichen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Veranstaltungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Die Bundesfeier wird von der Stadt Rapperswil-Jona mitorganisiert und findet an Land statt. Aufgrund des kantonalen Feuer- und Feuerwerksverbots und der aktuellen Bedingungen verzichtet die Stadt vollständig auf ein Feuerwerk. Die Bundesfeier fällt nicht unter die kantonale Ausnahme für bereits bewilligte Grossfeuerwerke auf offenen Seen.
Stadtrat beobachtet die Lage weiterhin
Für die pyrotechnische Bewilligung des Feuerwerkes am Seenachtfest ist der Kanton zuständig, während die Stadt den Gesamtanlass bewilligt. Organisiert und durchgeführt wird die Grossveranstaltung von einer privaten Trägerschaft.
Der Stadtrat nimmt die Bedenken aus der Bevölkerung ernst, stützt sich bei seiner Beurteilung jedoch auf die geltenden rechtlichen Grundlagen und Sicherheitsvorgaben. Solange diese erfüllt sind, trägt er die Durchführung mit.
Die Stadt steht jedoch mit dem Organisationskomitee und den zuständigen kantonalen Stellen im stetigen Austausch. Sollten sich die Wetterlage, die Brandgefahr oder andere relevante Voraussetzungen verändern, wird die Situation umgehend neu beurteilt.










