Granit Xhaka

    Granit Xhaka: Diese Strafe droht ihm nach der Impf-Lüge wirklich

    Stephan Felder
    Stephan Felder

    Zürich,

    Britische Medien spekulieren über eine Haftstrafe für Granit Xhaka. Ein Anwalt erklärt, weshalb dieses Szenario unrealistisch ist.

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    Britische Medien schreiben Granit Xhaka schon in den Knast. Eine solche Bestrafung ist aber nicht realistisch. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Granit Xhaka hat den Erwerb eines falschen Impfzertifikats eingeräumt.
    • Ein Anwalt erwartet eine bedingte Geldstrafe von 40 bis 90 Tagessätzen.
    • Auch der Schweizerische Fussballverband prüft weitere Konsequenzen.

    Granit Xhaka (33) hat sich während der Corona-Pandemie ein falsches Impfzertifikat beschafft. Das hat der Captain der Schweizer Nati am Montag öffentlich eingeräumt.

    Er habe damals grosse Bedenken gegenüber der Impfung gehabt und sich in einem «aufgewühlten Gefühlszustand» eine Impfbestätigung besorgt.

    Heute wisse er, dass dieser Weg falsch gewesen sei, erklärte Xhaka. Er entschuldigte sich und kündigte an, mit den Behörden zu kooperieren.

    Die Staatsanwaltschaft Luzern ermittelt gegen den 152-fachen Nationalspieler. Anfang Oktober soll Xhaka einvernommen werden.

    Auch in Grossbritannien sorgt der Fall für Schlagzeilen. Denn: Granit Xhaka steht bei Premier-League-Club Sunderland unter Vertrag. Mehrere britische Medien schreiben in reisserischen Headlines von einer möglichen Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

    Granit xhaka
    Typisch britischer Boulevard: «The Sun» schreibt mit Grossbuchstaben bereits halbwegs ins Gefängnis. - Screenshot

    Muss der Nati-Captain wegen seiner Impf-Lüge tatsächlich ins Gefängnis? Rechtsanwalt Fabian Teichmann hält das für unrealistisch.

    «Gefängnis ist keine realistische Option»

    «Fünf Jahre Freiheitsstrafe sind der abstrakte Strafrahmen des Tatbestands. Nicht die Strafe, die einen geständigen Ersttäter erwartet», sagt Teichmann von der Kanzlei Teichmann International zu Nau.ch.

    Das Gesetz gebe der Geldstrafe ausdrücklich den Vorrang. «In keinem mir bekannten Schweizer Fall ist ein Käufer eines Covid-Zertifikats zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.»

    Selbst Verkäufer von Hunderten Zertifikaten seien mit bedingten Freiheitsstrafen davongekommen.

    Welche Bestrafung empfindest du als angemessen?

    Teichmann betont allerdings, dass er keine Akteneinsicht habe. Für Granit Xhaka und die ebenfalls beschuldigte Ärztin gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

    Zudem ist Xhakas Instagram-Beitrag rechtlich noch kein Geständnis im Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft muss ihn zunächst einvernehmen und seine Aussagen überprüfen.

    Es geht nicht um Betrug

    Trotz des medial häufig verwendeten Begriffs «Impf-Betrug» geht es juristisch laut Teichmann nicht um Betrug. Dieser Tatbestand setzt einen Vermögensschaden voraus, der hier nicht ersichtlich sei. Stattdessen stehen Urkundendelikte im Raum.

    Das Impfzertifikat dürfte technisch echt, sein Inhalt aber unwahr gewesen sein. Juristisch handelt es sich damit möglicherweise um eine Falschbeurkundung.

    Als Täterin käme zunächst die Ärztin infrage, welche die angeblich nicht erfolgte Impfung bescheinigt haben soll. Xhaka könnte abhängig von seinem Tatbeitrag und der Rolle der Ärztin als Anstifter, Mittäter oder selbst als Täter verfolgt werden.

    Strafbar wäre zudem der Gebrauch des Zertifikats, falls er dieses beispielsweise auf Reisen vorgezeigt hat.

    Neben der Urkundenfälschung prüft die Staatsanwaltschaft eine mögliche Erschleichung einer falschen Beurkundung. Dies wäre etwa relevant, falls eine ärztliche Bestätigung bei einer offiziellen Stelle in ein digitales Zertifikat umgewandelt wurde.

    Verjährt sind die mutmasslichen Delikte nicht. Bei den infrage kommenden Urkundendelikten beträgt die Frist 15 Jahre.

    Darauf kommt es für Granit Xhaka an

    Für die Strafbarkeit sind laut Teichmann drei Fragen entscheidend: Welchen Beitrag leistete Granit Xhaka? Wusste er, dass die Bescheinigung unwahr war? Und wollte er sich damit einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen?

    Ein solcher Vorteil muss nicht finanziell sein. Denkbar wären Reisen ohne Test oder Quarantäne sowie der Zutritt zu Veranstaltungen.

    Strafverschärfend könnten sich eine tatsächliche Verwendung des Zertifikats, die zwei mutmasslichen Falscheinträge oder ein planmässiges Vorgehen auswirken.

    Granit Xhaka
    Das Statement von Granit Xhaka könnte sich strafmildernd auswirken. - insta/granitxhaka

    Strafmindernd könnten dagegen Xhakas Eingeständnis, seine Entschuldigung und die angekündigte Kooperation berücksichtigt werden. Je nach Zeitpunkt und Beitrag zur Aufklärung könne ein Geständnis die Strafe um rund einen Fünftel bis einen Drittel reduzieren.

    Seine Rolle als Nati-Captain darf hingegen nicht strafverschärfend wirken. «Prominenz und Vorbildfunktion sind keine gesetzlichen Straferhöhungsgründe. Der Nati-Captain wird nicht härter bestraft als der Handwerker aus Sursee, aber auch nicht milder», sagt Teichmann.

    Auch dass Granit Xhaka die Vorwürfe zunächst bestritten hatte, darf ihm nicht angelastet werden. Das Leugnen gehört zu den zulässigen Verteidigungsrechten eines Beschuldigten.

    Bis zu 270'000 Franken bedingt sind maximal möglich

    Teichmann erwartet, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einem Strafbefehl abschliesst. Vor Gericht käme der Fall wohl nur, wenn Xhaka dagegen Einsprache erhebt.

    Seine Prognose: «Ein Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft mit einer bedingten Geldstrafe von 40-90 Tagessätzen, mit dem Geständnis eher am unteren Rand. Sowie einer Busse im vierstelligen bis maximal fünfstelligen Bereich, dazu die Kosten.»

    Granit Xhaka
    Der Fall dürfte mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden – vor Luzerner Gericht erscheinen wird Granit Xhaka eher nicht müssen. - keystone

    Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen und ist auf 3000 Franken begrenzt. Bei einem Premier-League-Profi dürfte laut Teichmann der Höchstbetrag gelten.

    40 Tagessätze entsprächen somit 120'000 Franken, 60 Tagessätze 180'000 Franken und 90 Tagessätze 270'000 Franken.

    Wird die Geldstrafe bedingt ausgesprochen, muss Granit Xhaka den Betrag jedoch nicht bezahlen, sofern er sich während der Probezeit bewährt. Effektiv fällig würden die zusätzliche Busse und die Verfahrenskosten.

    Eine Verurteilung würde zudem ins Strafregister eingetragen. Möglich wären auch Schwierigkeiten bei Visa- oder ESTA-Anträgen, etwa für Reisen in die USA.

    Was macht der Fussballverband?

    Neben den juristischen Konsequenzen muss Xhaka auch mit sportlichen Folgen rechnen. In Absprache mit dem Schweizerischen Fussballverband verzichtet er auf die vier anstehenden Spiele in der Nations League.

    Wie es danach weitergeht, ist offen. SFV-Präsident Peter Knäbel kündigte an, die Situation nach dem Länderspielfenster gemeinsam mit Xhaka neu zu beurteilen.

    Der Verband könnte den Captain theoretisch für weitere Spiele sperren oder ihm die Binde entziehen. Ein endgültiger Ausschluss aus der Nati erscheint allerdings wenig wahrscheinlich.

    Denn: Mit 152 Länderspielen ist Xhaka weiterhin eine der wichtigsten Figuren der Nationalmannschaft.

    Kommentare

    User #4876 (nicht angemeldet)

    Es wurde eh viel gelogen während der Covid Zeit ...

    User #3781 (nicht angemeldet)

    Ein Zertifikat ist keine Urkunde. Kund tun hat nichts mit testen zu tun. Zertifikate kriegen Tiere.

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