Die Gemeinde Pratteln beantwortet die im Oktober 2022 eingereichte Petition, die fordert, die ökologisch wertlosen Schottergärten in der Gemeinde zu verbieten.
Blick auf den historischen Dorfkern mit der alten Pfarrkirche in Pratteln.
Blick auf den historischen Dorfkern mit der alten Pfarrkirche in Pratteln. - Nau.ch / Werner Rolli
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Wie die Gemeinde Pratteln berichtet, hatte ihr die Aktionsgruppe Aapacke im Oktober 2022 die Petition «Keine ökologisch wertlosen Schottergärten in Pratteln» eingereicht.

Die mit 239 Unterschriften versehene unverbindliche Petition verlangte, dass in der Gemeinde keine Schottergärten mehr angelegt werden und die Gemeinde in der Nutzungsplanung die gesetzlichen Grundlagen schafft, um die ökologisch wertlosen Schottergärten zu verbieten.

Die Unterzeichneten luden die Gemeinde zur Stellungnahme ein.

Schottergärten bieten für Pflanzen und Tiere keinen Lebensraum

Für viele Bienen, Schmetterlinge, Hummeln, Vögel und andere Tiere sind Gärten mit ihrem Mix aus Grün und Blüten wichtige Lebensräume und Nahrungsquellen.

Stattdessen sind in vielen Prattler Gärten für Tiere und Pflanzen uninteressante Schottergärten zu finden.

Schottergärten gelten als pflegeleichte Steinwüsten, die zum schleichenden Verlust der Biodiversität im Siedlungsgebiet beitragen.

Sie bieten für Pflanzen und Tiere keinen Lebensraum.

Die Gemeinde setzt sich für die Biodiversität ein

Die Gemeinde Pratteln hat keine Schottergärten auf ihren Flächen und beabsichtigt auch zukünftig, keine solchen anzulegen. Sie unterstützt die Artenvielfalt.

Hierfür hat sie im 2023 eine Biodiversitätskampagne lanciert, um die Wichtigkeit des artenreichen Lebens in der Gemeinde zu betonen.

Über aktuelle Projekte informiert die Gemeinde durch ihre Webseite.

Die Gestaltung von Gärten kann nicht kontrolliert werden

Bereits heute ist eine naturnahe Umgebungsgestaltung im Zonenreglement verankert. Gartengestaltungsmassnahmen benötigen jedoch keine Bewilligung.

Das nachträgliche Kontrollieren umgestalteter Flächen ist nicht verhältnismässig umsetzbar.

Insbesondere in Quartierplänen wird bereits heute ein grosses Augenmerk auf die Umgebungsgestaltung gelegt.

Gesetzesanpassungen werden im Hinterkopf behalten

Die Gemeinde ist bestrebt, mit der geplanten Überarbeitung der Zonenvorschriften Siedlung im Anschluss an die Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzepts die bestehenden Bestimmungen zur Förderung der Natur im Siedlungsraum zu überprüfen und falls nötig anzupassen.

Im jetzigen Moment macht es jedoch aus Sicht der Gemeinde keinen Sinn, die Planungen mit erneuten Vorschriften zu durchqueren.

Zudem ist bei Grünflächen, die ausserhalb von Bauvorhaben umgesetzt werden, die Einflussnahme kaum möglich oder mit sehr grossem Aufwand verbunden.

Es wird an die Einwohner appelliert

Es ist im Interesse von allen, dass der wilde, bunte, naturnahe Garten wieder zum Ideal wird.

Die Gemeinde setzt dabei bewusst auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Jeder kann zum Schutz der Biodiversität beitragen.

Die Gemeinde ruft deshalb die Einwohner auf, für Nachhaltigkeit und Abwechslung im Garten, auf dem Balkon oder vor der Haustür zu sorgen und etwas Einheimisches zu pflanzen.

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