Winterdienst in der Gemeinde Hittnau
Die Abteilung Tiefbau + Werke der Gemeinde Hittnau haben sich für den Winterdienst vorbereitet, um in den kommenden Monaten das Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde in gutem Zustand zu halten.

Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist das Team der Abteilung Tiefbau + Werke zuständig. Auf den Gemeindestrassen sind zusätzlich auch private Unternehmungen im Einsatz.
Die Schneeräumung wird hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten.
Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch den Schneepflug und anderen Winterdienstgeräten. Durch ordnungswidriges Parken wird ein reibungsloser Ablauf der Räumungsarbeiten beeinträchtigt.
Die Schneeräumung privater Zugänge ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter
Jede Haftung für Schäden an solchen Fahrzeugen muss abgelehnt werden. Das Wegräumen der Schneemahd von privaten Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen sowie die Schneeräumung der Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.
Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Bitte lagern Sie keinen Schnee und Eis von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund oder in Abläufen, Rinnen, Kanälen oder öffentlichen Gewässern ab. Strassenschächte und Abläufe sind für Schmelzwasser frei zu halten.
Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden. An bestimmten Strassenabschnitten wird, wie bereits in den vergangenen Jahren, ein auf die Winterdienstphase zeitlich beschränktes Parkverbot verfügt.
Folgende Strassen sind von der temporären Verkehrsanordnung betroffen: Dürstelenstrasse ab Jakob Stutz-Strasse bis Luppmen, Oberdorfstrasse ab Jakob Stutz-Strasse bis Dürstelenstrasse (Luppmen), Zimbergstrasse ab Oberdorfstrasse bis Lättenstrasse, Burgwiesenstrasse, Vordergasse, Haselstrasse «Dorfdurchfahrt» und Ghangetrietstrasse ab Dürstelenstrasse bis «Dorfausgang». Die Gemeinde behält sich vor, allenfalls auch weitere Strassenabschnitte in die Verkehrsanordnung miteinzubeziehen.