Auf Notfallstation: Handtasche von Patientin geklaut!
Eine Frau soll im Spital Wetzikon die Handtasche einer Patientin gestohlen haben. Am Ende kommt die Angeklagte mit einem blauen Auge davon.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine heute 36-Jährige soll im Spital Wetzikon eine Handtasche gestohlen haben.
- Mit einem entsprechenden Strafbefehl ist die Beschuldigte nicht einverstanden.
- Für schuldig befindet sie das Bezirksgericht Hinwil trotzdem.
Im August 2024 soll eine Frau die Notfallstation des Spitals Wetzikon betreten haben. Dort stahl sie laut eines Strafbefehls vorerst unbemerkt die Handtasche einer Patientin. Aufnahmen einer Überwachungskamera sollen die Tat belegen.
Die Frau wurde deshalb wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls zu 130 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt, berichtet der «Zürcher Oberländer».
Das Geld ist definitiv zu bezahlen, da sie während der Tat noch in der Probezeit für ein anderes Delikt war. Dieses ist jedoch im oben genannten Strafmass bereits miteingerechnet. Hinzu kommen 800 Franken an Verfahrenskosten.
Gedächtnisverlust: Beschuldigte war abhängig
Die Angeklagte war mit dem Strafbefehl nicht einverstanden. Deshalb kam es zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht Hinwil.
Zur Zeit der mutmasslichen Tat war sie schwer alkohol- und medikamentenabhängig gewesen, erklärte sie gemäss «Zürcher Oberländer».
Besuche im Spital Wetzikon – gemäss ihr stets unfreiwillig – seien keine Seltenheit gewesen. Weshalb sie an jenem Tag dort war und was sie getan habe, wisse sie laut eigener Aussage nicht mehr.

Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Sie betonte, dass die Angeklagte die zuvor verhängte Strafe gar nicht bezahlen könne.
Strafe bedingt ausgesprochen
Es gebe auch Zweifel an diversen Zeugenaussagen, die wegen formaler Fehler nicht verwendet werden dürften.
Die Überwachungsaufnahmen seien ebenfalls nicht brauchbar, weil sie den eigentlichen Diebstahl nicht zeigten.
Die Frau sei lediglich beim Verlassen des Hauses zu sehen, was auf ihre Raucherpausen während der Ausnüchterung zurückzuführen sein könnte.
Das Gericht liess die Aufnahmen dennoch als klaren Beweis zu. Das Strafmass minderte es allerdings deutlich, wie der «Zürcher Oberländer» festhält: Die 36-Jährige muss bedingt 80 Tagessätze zu zehn Franken entrichten, ihre Probezeit wurde verlängert.
Jedoch: Die 2000 Franken an Verfahrenskosten werden auf jeden Fall fällig. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.