Fehraltorf

Luppmen-Areal soll neu belebt werden

Nau.ch Lokal
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Pfäffikon,

Fehraltorf plant auf dem Luppmen-Areal Wohnungen und Gewerbeflächen. Am 1. Dezember 2025 entscheiden die Stimmberechtigten über Umzonung und Gestaltungsplan.

Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH).
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, spiegelt sich die Attraktivität der Gemeinde Fehraltorf unter anderem in einer hohen Nachfrage nach Wohn- und Gewerberaum. Die Handlungsoptionen suchte und prüfte der Gemeinderat unter der Prämisse, dass ein gesundes Wachstum nur auf den Grundlagen eines nachhaltigen Entwicklungskonzepts im Sinne des verdichteten Bauens stattfinden kann.

Fündig wurde er auf dem Luppmen-Areal, zwischen den Bahngleisen und der Luppmenstrasse gelegen. Der schmale, heute vor allem gewerblich genutzte Landstreifen bietet mit seinen zwei Hektaren hohe Ausnutzungsreserven und gleichzeitig Potenzial für ortsverträgliches Bauen.

Die zentrale und gut erschlossene Lage ermöglicht es, ökologischen und ökonomischen Ansprüchen zu genügen. Im Austausch mit den Grundeigentümern hat der Gemeinderat ein Entwicklungskonzept und Planungsgrundlagen erarbeitet. Das Mitwirkungsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.

Neue Wohn- und Gewerbezone mit klaren Vorgaben

Das Vorhaben ist abstimmungsreif. Das Luppmen-Areal soll in eine Wohnzone mit Gewerbeanteil umgezont werden. Ein Gestaltungsplan definiert die Baubereiche, die Setzung der Gebäude und die maximal zulässige Baumasse.

Dadurch wird ein ortsbauliches Muster garantiert, das durchlässig und transparent wirkt. Die Freiräume zwischen den Gebäuden werden mit Bäumen begrünt und der Bachraum Kempt/Luppmen wird miteinbezogen.

Der Wohnanteil darf zwei Drittel des realisierten Volumens nicht übersteigen, mindestens ein Drittel muss gewerblich genutzt werden. Ebenso wird ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festgesetzt.

Auf diese Weise kann Raum für 150 bis 200 Wohnungen und eine gewerbliche Nutzfläche von 8000 Quadratmetern entstehen. Zugelassen ist Gewerbe mit nicht oder mässig störenden Betrieben, etwa Büros, Detailhandel oder Unternehmen der Sparten Gesundheit oder Bildung und übliche Handwerks- und Gewerbebetriebe.

Zukunft für das Luppmen-Areal in Fehraltorf

Die heute im Luppmen-Areal ansässigen Betriebe bleiben zonenkonform. Der Gemeinderat hat die Vorlage im Juli 2025 verabschiedet. Er wertet sie als Chance für eine bedarfsgerechte und gesunde Entwicklung von Fehraltorf.

Mit der Umzonung und dem Gestaltungsplan wird die Basis für eine in Etappen umsetzbare, qualitativ hochwertige, vielfältige und belebte Wohn- und Arbeitsüberbauung geschaffen. Ob das Luppmen-Areal der geplanten Nutzung zugeführt werden kann, entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025.

Abgestimmt wird dannzumal über zwei Anträge: zum einen über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, zum anderen über den Gestaltungsplan.

Mit einem Erstbezug von neuen Wohnungen oder Gewerberäumen kann erst in ein paar Jahren gerechnet werden. Für die einzelnen Grundeigentümer gibt es jedoch keine Verpflichtung, am heutigen Ist-Zustand etwas zu verändern.

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