Fehraltorf

    Gemeinderat kämpft für die Zukunft der Pferderennen Fehraltorf

    Gemeinde Fehraltorf
    Gemeinde Fehraltorf

    Pfäffikon,

    Wie die Gemeinde Fehraltorf angibt, wurde der Werkplan als rechtliche Grundlage zur notwendigen Landsicherung offiziell festgesetzt. Nun entscheidet der Kanton.

    Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland.
    Eingang der Gemeindeverwaltung in Fehraltorf im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof

    Zum zweiten Mal in Folge mussten die traditionellen Osterrennen von Fehraltorf ins Exil nach Frauenfeld verlegt werden.

    Die Pferderennbahn in der Barmatt ist schachmatt, seit einer der Landbesitzer vor zwei Jahren einen Teil der Rennbahn ohne jede Vorwarnung umgepflügt hatte.

    Die eigenwillige und bis heute nicht nachvollziehbare Aktion zog dem populären Traditionsanlass jäh den Stecker.

    Das umgepflügte Landstück gehört einer Erbengemeinschaft.

    Einigungsversuche scheitern

    Alle Versuche, sich mit den Grundeigentümern über eine künftige Landsicherung zu einigen und damit das Fortbestehen der Fehraltorfer Osterrennen zu sichern, blieben erfolglos.

    Selbst das Angebot eines Landabtausches wurde ausgeschlagen. Seitens der Erbengemeinschaft fehlt der Wille zum Dialog und zur Kooperation.

    Aus Sicht des Gemeinderats sind die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung mittlerweile erschöpft.

    Angesichts der verfahrenen Situation hatte der Gemeinderat den «Werkplan Pferdesportanlage Fehraltorf» erstellt und diesen zur Mitwirkung während 60 Tagen öffentlich aufgelegt.

    Voraussetzung zur Nutzung

    Der Werkplan schafft die rechtliche Voraussetzung, damit grundeigentumsübergreifende Anlagen an bestimmten Tagen auch dem Zweck entsprechend genutzt werden können.

    Acht Anregungen oder Einwendungen sind eingegangen und in der Folge bearbeitet worden.

    An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat den Werkplan finalisiert und offiziell festgesetzt.

    Genehmigung steht noch aus

    Damit der Werkplan rechtskräftig wird, muss er noch durch die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt werden.

    Ob dies tatsächlich geschieht, gilt es allerdings abzuwarten. Vorabklärungen in dieser juristisch komplexen Angelegenheit ergaben teils widersprüchliche Einschätzungen.

    Ungeachtet des Ausgangs wird sich der Gemeinderat konsequent für den Bestand der Pferderennbahn und deren Benutzbarkeit einsetzen.

    Die breite Verankerung der traditionellen Osterrennen und das damit verbundene öffentliche Interesse wertet der Gemeinderat als Verpflichtung, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um ein Fortbestehen gewährleisten zu können.

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