Frühling auf den Friedhöfen: Winterdekoration wird abgeräumt

Nau.ch Lokal
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Wetzikon,

Ab 2. März 2026 beginnt das Friedhofpersonal in Wetzikon mit der Frühlingsbepflanzung. Winterdekorationen sollten bis 28. Februar abgeholt werden.

Das Stadthaus Wetzikon an einem verschneiten Abend.
Das Stadthaus Wetzikon an einem verschneiten Abend. - Nau.ch / Seraina Boner

Wie die Stadt Wetzikon informiert, beginnt das Friedhofpersonal am Montag, 2. März 2026, mit dem Abräumen der Winterkränze, Schalen und Gestecke. Wenn Anspruch darauf erhoben wird, bittet die Stadt, diese bis zum 28. Februar 2026 abzuholen.

Nachher werden sie ohne Anspruch auf Entschädigung abgeräumt und fachgerecht entsorgt. Dies gilt auch für das Gemeinschaftsgrab, dort werden zudem alle Dekorationen wie Engel, Herzen, et cetera abgeräumt.

Zudem startet das Friedhofpersonal witterungsabhängig im Zeitraum vom 2. bis 13. März 2026 mit der Frühlingsbepflanzung der von der Stadt unterhaltenen Gräber.

Vorgaben für Blumenpflanzungen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Grabfläche bei selbstbepflanzten Gräbern grundsätzlich mit Blumen bepflanzt wird. Die Pflanzen dürfen durch die Höhe und Ausbreitung keine Nachbargräber beeinträchtigen.

Gerne dürfen Merkblätter zur selbständigen Bepflanzung des Grabes durch Angehörige beim Friedhofpersonal Wetzikon verlangt werden.

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