Sportcamp Gossau: Hintergründe zum neuen Gebührenreglement
Die Gemeinde Gossau hat eine einheitliche Gebührenregelung für das Sportcamp eingeführt. Lokale Vereine profitieren von der neuen Praxis.

Wie die Gemeinde Gossau schreibt, diskutierten in den letzten Tagen Medien und Betroffene öffentlich über das Sportcamp im Sommer 2026 in Gossau und die damit verbundenen Gebührenregelungen.
Die Diskussion ist verständlich –gerade, weil es um ein Angebot für Kinder und Familien geht. Gleichzeitig ist es der Gemeinde wichtig, die Haltung und Hintergründe der neuen Gebührenpraxis transparent darzulegen.
Ausgangslage bis Ende 2025
Bis zum 31. Dezember 2025 galt in Gossau eine differenzierte Rabattstruktur mit Vereins- und Anlassrabatten. Diese ermöglichte teilweise vollständige Gebührenbefreiungen, auch für auswärtige Anbieter, sofern die Gemeinde ein Anlass als öffentlich, nicht kommerziell oder gemeinnützig einstufte.
In der Praxis führte diese Regelung jedoch regelmässig zu schwierigen Abgrenzungen:
Was ist kommerziell, was nicht? Wie viele Teilnehmer nehmen effektiv teil? Welcher Zweck steht im Vordergrund?
Diese Fragen liessen sich zum Zeitpunkt einer Reservation oft nicht eindeutig beantworten. Entsprechend verursachte die Handhabung hohen Aufwand und war nicht immer konsistent.
Neues Gebührenreglement ab 2026
Mit der Revision hob die Gemeinde den Vereins- und Anlassrabatt auf und führte eine einheitliche Regelung ein.
Rabattiert werden ausschliesslich Gossauer Vereine, Parteien, Gruppierungen und Non-Profit-Organisationen. Massgebend ist weiterhin der Reservationspartner, nicht die Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder deren Herkunft. Der Anlass muss dem Vereins- oder Organisationszweck entsprechen. Gleichzeitig profitieren lokale Vereine von einer Kostenentlastung.
Für die Gemeinde bedeutet dies jedoch höhere Ausgaben als unter der bisherigen Regelung. Dennoch war dieser Schritt wichtig, da die Förderung des Standorts und die Unterstützung eines aktiven Vereinslebens wichtige Ziele der laufenden Legislatur sind.
Die Gemeinde kommunizierte die Details dazu bereits im Dezember 2025; ein Link zur Revision des Gebührenreglements 2026 ist auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt.
Zum konkreten Fall des Moving Sportcamps
Für den Sommer 2026 hat die Moving Sportcamps GmbH erneut die AL Arena für ein Feriencamp reserviert. In den vergangenen Jahren profitierte der Anbieter vom damaligen Anlassrabatt und bezahlte keine Gebühren.
Mit Inkrafttreten des neuen Reglements entfällt diese Rabattierung. Die Gemeinde informierte den Anbieter wie alle Betroffenen der Reservationen direkt nach der Gebührenrevision im Dezember 2025.
Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, Spendenanfragen über das zuständige Ressort der Gemeinde einzureichen.
Gleichbehandlung ist entscheidend
Gerade in der Anfangsphase einer neuen Regelung sind die Auswirkungen besonders spürbar. Umso wichtiger ist es, die neue Handhabung einheitlich anzuwenden. Zusätzliche Sonderlösungen tragen nicht zur angestrebten Klarheit bei und erschweren die Umsetzung langfristig.
Anfragen von auswärtigen Anbietern sind nicht ungewöhnlich. Entsprechend wichtig ist eine faire, nachvollziehbare und für alle gleich geltende Praxis.
Haltung der Gemeinde
Der Gemeinde ist bewusst, dass solche Veränderungen Fragen und Emotionen auslösen können. Der Anspruch der Gemeinde ist es, transparent zu informieren und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies im Interesse der Gossauer Vereine, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Der Dialog bleibt wichtig. Gleichzeitig steht die Gemeinde hinter der gemeinsam erarbeiteten Lösung und der neuen Gebührenpraxis.
Wie die Gemeinde erfahren hat, kann das Sportcamp dank Spenden und des gesprochenen Gemeindebeitrags stattfinden.









