Wie die Gemeinde Fehraltorf mitteilt, wurde ein Werkplan erarbeitet, der die Zukunft der traditionellen Pferderennen für die Zukunft sichert.
Die Gemeindeverwaltung Fehraltorf im Zürcher Oberland.
Die Gemeindeverwaltung Fehraltorf im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die traditionellen Osterrennen von Fehraltorf erfreuen sich landesweiter Bekanntheit und locken jeweils Tausende von Zuschauern ins Barmatt-Areal. Nach den beiden pandemiebedingten Ausfällen von 2020 und 2021 konnte der Anlass auch in diesem Jahr nicht durchgeführt werden.

Grund: Einer der Landbesitzer, ein ortsansässiger Bauer, hatte einen Teil der Pferderennbahn ohne jede Vorwarnung umgepflügt und damit eine Austragung verunmöglicht.

Das Land der Pferderennbahn liegt im Eigentum der Politischen Gemeinde Fehraltorf, des Pferdesportvereins Fehraltorf sowie drei weiterer Privatpersonen. Die privaten Eigentümer stellen ihr Land seit jeher für die Durchführung der Osterrennen zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung.

Eigentümergemeinschaft verweigert Dialog

Die Pferdesportanlage ist ausserdem im regionalen Richtplan und in der kommunalen Nutzungsplanung verankert. Dies legitimiert zwar den Betrieb einer Pferderennbahn, verpflichtet die einzelnen Eigentümer jedoch nicht dazu, das Land für die Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Die überraschende und eigenwillige Aktion des besagten Bauern führte dem Gemeinderat die Risiken der heute geltenden rechtlichen Grundlagen schonungslos vor Augen – umso mehr, als die Eigentümerschaft des umgepflügten Landstücks, eine Erbengemeinschaft, bis heute keine Verhandlungsbereitschaft signalisiert, den Dialog mit dem Gemeinderat verweigert und auch das Angebot für einen Landabtausch ausschlägt.

Werkplan «Pferdesportanlage wurde erarbeitet»

Die Situation ist für den Gemeinderat in hohem Masse unbefriedigend. Denn die Pferderennen von Fehraltorf werden von der Bevölkerung mitgetragen, zahlreiche Vereine aus Fehraltorf und Umgebung sind in den Anlass involviert.

Diese breite Verankerung und das damit verbundene öffentliche Interesse wertet der Gemeinderat als Verpflichtung, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um ein Fortbestehen des Traditionsanlasses gewährleisten zu können. Aus diesem Grund hat er den «Werkplan Pferdesportanlage Fehraltorf» erarbeitet.

Der Werkplan ist im kantonalen Planungs- und Baugesetz geregelt. Er schafft die Voraussetzungen, damit grundeigentumsübergreifende Anlagen an bestimmten Tagen auch dem Zweck entsprechend genutzt werden können.

Gemeinderat sucht einvernehmliche Lösung

Der Gemeinderat wird im Zuge der Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern und auf Basis des Werkplans festlegen, ob diese Sicherstellung mittels Landerwerb, Nutzungsrechten oder Nutzungsvereinbarungen erreicht werden kann.

Der Gemeinderat hat den Werkplan an seiner Juli-Sitzung genehmigt und der Baudirektion des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Der Entwurf des Werkplans ist öffentlich einsehbar und wurde auch den betroffenen Grundeigentümern zur Stellungnahme zugestellt.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser besonderen Massnahme im Sinne der Gesamtbevölkerung von Fehraltorf zu handeln, und setzt natürlich nach wie vor weiterhin alles daran, mit den privaten Grundeigentümern eine faire und einvernehmliche Lösung zu finden.

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