Wie die Gemeinde Fehraltorf angibt, wurde in der Anwendungspraxis festgestellt, dass Formulierungen in der Verordnung unklar sind, die angepasst werden müssen.
Der Dorfbrunnen in Fehraltorf (ZH).
Der Dorfbrunnen in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat ist das Aufsichtsorgan über die Siedlungsentwässerung innerhalb des Gemeindegebietes.

Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) bildet dabei die Rechtsgrundlage für die Rechte und Pflichten der privaten Kanalisationseigentümer sowie für die Gemeinde.

Die aktuell gültige Siedlungsentwässerungsverordnung wurde durch die Gemeindeversammlung im Jahr 2017 genehmigt und trat per 1. Januar 2018 in Kraft.

Im Rahmen der Anwendungspraxis musste festgestellt werden, dass diverse Formulierungen in der gültigen Siedlungsentwässerungsverordnung sowie in den auf die SEVO verweisenden Reglementen und Verordnungen, vor allem im Bereich der Kontrollen und Bewilligungen, nicht eindeutig und somit verwirrend respektive unklar sind.

Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter

Weiter soll die Revision der SEVO genutzt werden, um redaktionelle Anpassungen vor allem im Bereich der Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter vorzunehmen.

In der SEVO wird zudem festgehalten, wie die Benutzungsgebühren für Grosseinleiter berechnet werden.

Die bisherige Formulierung trägt den immer stärker ansteigenden Frachten von Grosseinleitern zu wenig Rechnung.

Mit einer neuen Formulierung bezahlen Grosseinleiter zusätzlich zur geschuldeten Abwassergebühr einen Zuschlag für jene Fracht, welche vom häuslichen Abwasser abweicht.

Kosten für periodischen Kontrollen

Aus vorgehend genannten Gründen hat sich der Gemeinderat entschieden, die Grundlagen dahingehend zu ergänzen und Bestimmungen festzulegen, die unmissverständlich festhalten, welche Kosten für die Zustandserhebungen im Rahmen von periodischen Kontrollen durch die Abwassergebühren finanziert werden und welche aufgrund von Kontrollen im Zuge von Bauprojekten durch die Eigentümer zu tragen sind.

Zudem wird mit der neuen Formulierung für die Gebührenbemessung für Grosseinleiter den steigenden Aufwendungen für die Reinigung von stark verschmutztem Abwasser besser Rechnung getragen.

Mit der Teilrevision der SEVO soll auf die Festlegung des Ansatzes für die Berechnung der Anschlussgebühr in der SEVO verzichtet werden.

Teilrevision wird der Budget-Gemeindeversammlung unterbreitet

Im Gegenzug wird der Gemeindeversammlung die Verordnung über die Gebühren der Siedlungsentwässerung zur Genehmigung unterbreitet, in welcher diese Grundsätze festgelegt sind.

Dies ermöglicht zukünftig eine flexiblere Anpassung der Gebühren- und Beitragsbemessung, ohne dass die Siedlungsentwässerungsverordnung revidiert werden muss.

Die Höhe der Gebühren bleibt unverändert. Die Teilrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung wird der Budget-Gemeindeversammlung unterbreitet.

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