Wie die Gemeinde Hägendorf informiert, müssen Hundehalter die keine Rechnung im April 2023 erhalten, sich selbstständig bei der Einwohnerkontrolle melden.
Brücken in der Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn
Brücken in der Teufelsschlucht Hägendorf. - Kanton Solothurn - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinde Hägendorf macht alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass sie gemäss Gesetz und der dazugehörigen Vollzugsverordnung über das Halten von Hunden verpflichtet sind, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2023 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Für den Einzug der Gebühr wird Anfangs April 2023 eine Rechnung an alle Hundehalter versendet.

Alle Hundehalter, welche keine Rechnung erhalten, müssen sich bis spätestens 30. April 2023 bei der Einwohnerkontrolle Hägendorf melden.

Nach dem 30. April 2023 wird für jede allfällige Mahnung eine Gebühr von 50 Franken für nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

Änderungen in der Hundehaltung sind der Amicus-Datenbank zu melden

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.

Die Hundehalter sind verantwortlich, dass Ereignisse wie Adressänderung, Halterwechsel, Einfuhr aus dem Ausland, Ausfuhr ins Ausland und Tod des Hundes bei Amicus gemeldet werden.

Hundesäckli können gratis auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Erweiterte Leinenpflicht im Wald vom 1. April bis 31. Juli 2023

Vom 1. April bis 31. Juli gilt eine generelle Leinenpflicht im Wald. Die Leinenpflicht soll verhindern, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten.

Die früher geltende Leinenpflicht im Mai und Juni wird dem Schutz vor schädlichen oder störenden Einwirkungen durch wildernde und jagende Hunde nicht gerecht, da die Setz- und Brutzeit vieler einheimischer Wildtiere über diese Periode hinaus dauert.

Hochträchtige Rehgeissen sind im April besonders gefährdet und spät gesetzte Rehkitze haben im Juli ein noch ungenügendes Fluchtverhalten und können sich vor jagenden Hunden nicht schützen.

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