

Region Nidau
Nidau zieht die Beschwerde zum Lastenausgleich zurück
Der Gemeinderat Nidau hat beschlossen, seine Beschwerde gegen die Verfügung der Finanzverwaltung Bern, betreffend des Lastenausgleichs, zurückzuziehen.

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Der Gemeinderat der Stadt Nidau zieht seine Beschwerde gegen die Verfügung der Finanzverwaltung des Kantons Bern betreffend Lastenausgleich und Lastenverschiebung aufgrund einer neuen Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes für das Jahr 2018 zurück.
Im Juli 2021 hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Stadt Biel in gleicher Sache letztinstanzlich abgewiesen. Aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils im Verfahren der Stadt Biel muss davon ausgegangen werden, dass auch die in der gleichen Sache erhobene Beschwerde der Stadt Nidau aussichtslos ist.
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