Bellmund

    Bellmund ruft zum Rückschnitt der Bäume und Sträucher auf

    Nau.ch Lokal
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    Nidau,

    Wie die Gemeinde Bellmund berichtet, müssen die Bepflanzungen längs der öffentlichen Strassen bis spätestens 31. Mai 2023 zurückgeschnitten werden.

    Blick auf Bellmund von Sutz Lattrigen aus.
    Blick auf Bellmund von Sutz Lattrigen aus. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Die Gemeinde Bellmund erinnert die Grundeigentümer an die Bestimmungen des Strassenbaugesetzes, wonach Bäume, Sträucher, Hecken und andere Anpflanzungen längs Strassen und Wegen seitlich mindestens 0,50 Meter Abstand vom Fahrbahnrand haben müssen.

    Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen.

    Rückschnitt der Bepflanzungen

    Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden. Weiter darf die Bepflanzung nicht die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigen.

    Gestützt auf diese Vorschriften ersuchen die Gemeinde die Grundeigentümer und Mieter, die Bepflanzungen bis spätestens 31. Mai 2023 auf das vorgeschriebene Mass zurückzuschneiden.

    Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde eine Nachkontrolle durchführen.

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