Ein Basler Paar hat Diebesgut im Wert von 11'000 Franken von Hofläden mitgehen lassen. Das könnte für beide in Gefängnisstrafe enden.
Hofladen
Hofläden erfreuen sich grosser Beliebtheit (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Basler Paar muss sich für eine Einbruchserie auf Hofläden verantworten.
  • Die beiden haben Diebesgut im Wert von 11'000 Franken erbeutet.
  • Das Paar zeigt Reue und nennt finanzielle Probleme als Motivator für die Taten.
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Aus dem Liebespaar wurde ein Diebespaar... Am Montag musste sich ein Einbrecher-Paar vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verantworten.

Dem 36-jährigen Mann und der 35-jährigen Frau aus Zunzgen werden unter anderem beschuldigt, eine Einbruchserie auf Hofläden verübt zu haben.

Beiden wird der banden- und gewerbsmässige Diebstahl, Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Laut Anklage soll das Paar zwischen April und August 2022 in diverse Hofläden und Vereinslokale im Oberbaselbiet eingebrochen sein.

Dabei hätten sie Bargeld, Lebensmittel und weitere Gegenstände im Wert von 11'000 Franken erbeutet, so die «Basler Zeitung».

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Zudem soll der Mann betrunken gefahren sein und die Polizei behindert haben. Auch sei er unter Drogen- und Alkoholeinfluss mit 130 km/h über einen Feldweg in Ettingen BL gerast sein. Soweit die Anklageschrift.

Die beiden erscheinen zusammen und ohne Anwalt vor Gericht. Das Paar zeigt Reue, wohl auch aufgrund der erdrückenden Beweislast, denn es gibt Videoaufnahmen. «Ich bin nicht stolz drauf», so der Mann.

Auch seine Partnerin sagt: «Ich wollte niemandem schaden, es tut mir sehr leid – speziell für die Besitzer der Hofläden und Lokale, die viel Herzblut in ihren Betrieb investiert haben.»

Als Motivator für die Taten nennt das Paar finanzielle Probleme. Aktuell sind beide arbeitslos. «Ich hatte Hunger», so die 35-Jährige vor Gericht.

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Biologisches Gemüse liegt im Hofladen. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Staatsanwalt fordert für den Mann eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Dies bei einer Probezeit von drei Jahren. Für die Frau werden sieben Monate bedingte Haft mit zweijähriger Probezeit und einer Busse von 500 Franken gefordert.

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