Der kantonale Pflanzenschutzdienst wird im Herbst 2021 in Freiburg Gebiete mit geringer Feuerbrand-Prävalenz festlegen. Darüber informiert Gurmels.
Feuerbrand. - Keystone
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Wie die Gemeinde Gurmels berichtet, werden Gebiete festgelegt, in denen die Feuerbrandkontrolle obligatorisch ist. Eine neue eidgenössische Verordnung über den Schutz von Pflanzen vor besonders gefährlichen Schadorganismen (Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Gemäss dieser Verordnung ist Feuerbrand keine Quarantänekrankheit mehr, wurde aber als geregelter Nicht-Quarantäne Organismus (GNQO) eingestuft.

Anhand der neuen Richtlinie des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, welche die Überwachung und Bekämpfung von Feuerbrand regelt, wird der kantonale Pflanzenschutzdienst diesen Herbst im Kanton Freiburg sogenannte Gebiete mit geringer Prävalenz festlegen und nach Bestätigung durch den Bund im Amtsblatt publizieren.

Der Besitzer trägt die Verantwortung

Nur in diesen Gebieten, in welchen ein besonderes Interesse besteht, das Vorkommen von Feuerbrand gering zu halten (Obstanlagen, Baumschulen, seltene Obstsorten), bleibt die Überwachung und Bekämpfung weiterhin obligatorisch.

Damit der Status erhalten bleibt, muss jeder Besitzer von Wirtspflanzen (professionell oder privat) in solchen Gebieten mindestens einmal pro Jahr eine Kontrolle vornehmen und alle Verdachtsfälle beim Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve melden. Bei bestätigtem Befall muss der Besitzer die Bekämpfung auf eigene Kosten durchführen (Rückschnitt oder Rodung).

Die Verantwortung, dass ein Gebiet den Status behält, obliegt den Besitzern von Wirtspflanzen. Der kantonale Pflanzenschutzdienst kann die Bekämpfung per Verfügung anordnen oder das Gebiet mit geringer Prävalenz aufheben.

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