Sins informiert über Steuerrechnungen und Zinskonditionen für 2023
Wie die Gemeinde Sins mitteilt, werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2023 am 21. Februar 2023 verschickt.

Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.
Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz 0,3 Prozent (bisher 0,1 Prozent). Vorauszahlungszinse sind steuerfrei.
Der Verzugszins beträgt 5 Prozent (5,1 Prozent) für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.
Die provisorischen Steuerrechnungen basieren in den meisten Fällen auf den letzten definitiven oder provisorischen Faktoren des Vorjahres.
Einkommens- oder Vermögensänderungen
Falls sich das Einkommen oder das Vermögen gegenüber den bisherigen Verhältnissen wesentlich verändert hat (beispielsweise infolge Erwerbsaufnahme oder -aufgabe, Pensionierung, bevorstehende grössere Liegenschaftsrenovationen), kann auf begründetes Gesuch hin eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung vorgenommen werden.
In diesem Fall ist mit dem Steueramt Kontakt aufzunehmen.