Buttwil: Zahlungen sind nur mit QR-Einzahlungsschein möglich
Wie die Gemeinde Buttwil informiert, müssen Bankaufträge ab 1. Oktober 2022 auf den neuen QR-Einzahlungsschein angepasst werden.

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass ab 1. Oktober 2022 keine Überweisungen mit dem herkömmlichen Einzahlungsschein mehr ausgeführt werden.
Steuerpflichtige, welche ihre Steuern oder Gebühren via Dauerauftrag begleichen, werden ersucht, den Bankauftrag auf den neuen QR-Einzahlungsschein anzupassen.
Neue Einzahlungsscheine können bei der Gemeinde Buttwil, Abteilung Finanzen, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden.










