Sins

Anwohner von Sins müssen Bäume und Sträucher zurückschneiden

Gemeinde Sins
Gemeinde Sins

Oberes Freiamt,

Einwohner der Gemeinde Sins werden aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und so weiter gemäss dem Baugesetz zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Die Anstösser an öffentlichen Strassen werden darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherheit weder durch Bäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Objekte beeinträchtigt werden darf. Besondere Beachtung ist Bäumen, Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken.

In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum in einer Höhe zwischen 60 Zentimetern und 3 Metern gewährleistet sein. Weiter wird darauf hingewiesen, dass Einfriedungen nicht höher sein dürfen als 1,80 Meter ab niedriger gelegenem Terrain.

Die Abstände zu Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 Zentimeter zu betragen. Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher oder Hecken die Mindestabstände nicht mehr einhalten, sind aufgefordert, für die Schaffung des vorschriftsgemässen Zustandes unverzüglich besorgt zu sein.

Allenfalls sieht sich der Gemeinderat veranlasst, das Zurückschneiden auf Kosten der Anstösser durch den Werkdienst ausführen zu lassen.

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