Die Rechnungen für die Hundesteuer in Tobel-Tägerschen werden bald erstellt und den Hundehaltern bis spätestens Ende März 2022 zugestellt.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Die Hundesteuer für das Kalenderjahr ist gemäss Gesetz über das Halten von Hunden bis Ende April 2022 zu entrichten. Die Rechnungen werden gemäss AMICUS sowie der Liste des vergangenen Jahres erstellt.

Sie beträgt für den ersten Hund 80 Franken pro Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 130 Franken pro Jahr.

Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden müssen Halter registrierter Hunde Änderungen ihrer Personalien, die Personalien eines neuen Halters sowie den Tod ihres registrierten Hundes innert 30 Tagen bei der Wohngemeinde melden.

Registrierung bei der Heimtierdatenbank AMICUS

Alle Hunde müssen spätestens drei Monate nach deren Geburt, in jedem Fall jedoch vor der ersten Weitergabe an einen neuen Halter, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank AMICUS registriert sein.

Die Kennzeichnung und Registrierung erfolgt durch einen praktizierenden Schweizer Tierarzt. Importierte Hunde müssen ebenso durch den Halter anlässlich des Importes registriert werden.

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