Wie die Gemeinde Sirnach meldet, wurde die Einladung zur Gemeindeversammlung aufgrund der falschen Berechnung des Versanddatums nicht fristgerecht zugestellt.
Die Wilerstrasse in Sirnach.
Die Wilerstrasse in Sirnach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeindeordnung von Sirnach regelt unter Artikel 13 die Einladung zur Gemeindeversammlung.

Die Einladung der Stimmberechtigten zur Gemeindeversammlung erfolgt daher mindestens 14 Tage vorher durch Zustellung des Stimmrechtsausweises und der schriftlichen Einladung mit Angabe der Traktanden.

Bedauerlicherweise hat die Gemeindekanzlei das Versanddatum aufgrund der Feiertage zu knapp berechnet und somit ist die Einladung zur Gemeindeversammlung nicht fristgerecht zugestellt worden.

Abstimmungsunterlagen online freigeschalten

Für dieses Versäumnis entschuldigt sich der Gemeinderat in aller Form bei allen Stimmberechtigten.

Gleichzeitig weist die Gemeinde darauf hin, dass die Abstimmungsunterlagen online am 15. Mai 2024 auf der Webseite der Gemeinde Sirnach freigeschalten wurden.

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