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    Matzingen: Organisationsreglement der Feuerwehr

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    Am 14. Dezember 2021 soll über die Genehmigung der Revision des Organisationsreglement des Feuerwehr-Zweckverbands abgestimmt werden.

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    Die Feuerwehr konnte den Brand, der eine starke Rauchentwicklung verursachte, rasch eindämmen. (Archivbild) - keystone

    Wie die Gemeinde Matzingen berichtet, soll an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2021 über die Genehmigung der Revision des Organisationsreglement des Feuerwehr-Zweckverbands Matzingen-Stettfurt abgestimmt werden.

    Seit zehn Jahren ist die Feuerwehr der Gemeinden Matzingen und Stettfurt in einem Zweckverband organisiert. Der damalige Schritt zum Zusammenschluss hat sich als richtig erwiesen. Unsere Feuerwehr ist personell und materiell sehr gut aufgestellt und sie vermag die von ihr geforderten Leistungen zu erbringen.

    Die Feuerwehrkommission hat Anfang Jahr beschlossen, eine Revision des Organisationsreglements des Feuerwehr-Zweckverbands an die Hand zu nehmen. Zum ersten ist am 1. Januar 2021 im Kanton Thurgau ein neues Feuerschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses bringt auch im Bereich der Feuerwehr einige Anpassungen.

    Zum zweiten hat sich nach zehn Jahren gezeigt, dass das Reglement in einigen Punkten einer Anpassung bedarf.

    Die Feuerwehrkommission hat im Juni den von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Entwurf diskutiert, bereinigt und verabschiedet. Im September hat die Delegiertenversammlung des Zweckverbands dem Vorschlag der Kommission einstimmig zugestimmt.

    Das neue Organisationsreglement

    Das neue Organisationsreglement berücksichtigt neu sämtliche Spezial-Funktionen in der Feuerwehr und beschreibt die Aufgaben dieser Stellen.

    Unverändert verbleibt die Feuerwehrpflicht bis zum 51. Altersjahr. Gemäss neuem Feuerschutzgesetz liegt die Feuerwehrersatzabgabe zwischen CHF 50.00 und CHF 1'000.00. Diese Bandbreite übernimmt das Reglement.

    Die Befreiung von der Ersatzabgabe ist neu detaillierter geregelt, was klaren Verhältnissen dient. Der Kostenverteilschlüssel zwischen den beiden Gemeinden bleibt unverändert, d.h. die Hälfte der Kosten wird nach Einwohnerzahl und die andere Hälfte nach Gebäudeversicherungswerten verteilt.

    Neu befindet über Änderungen des Organisationsreglements die Delegiertenversammlung. Dies entspricht der Regelung im Gesetz über die Gemeinden.

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