Das Gemeindebürgerrecht wird in Sirnach von nun an durch den Gemeinderat erteilt. Eine Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig.
Das Schulhaus Breite in Sirnach.
Das Schulhaus Breite in Sirnach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Sirnach berichtet, liegt gemäss Artikel 25 der neuen Gemeindeordnung (GO) das Erteilen des Gemeindebürgerrechts neu in der Kompetenz des Gemeinderates.

Das heisst, die Einbürgerungsgesuche können auf Gemeindeebene abschliessend durch den Gemeinderat behandelt werden.

Eine Genehmigung durch die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig.

Früher hatte die Gemeindeversammlung das «letzte Wort»

Bisher wurden die Gesuchsunterlagen der Einzubürgernden nach Erhalt durch die Kanzlei geprüft und allfällige weitere Abklärungen getroffen.

Anschliessend wurden die Gesuchstellenden zu einem Kennenlerngespräch mit dem Gemeindepräsidenten und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderates eingeladen und angehört.

Der Gemeinderat befand über den Antrag und gab ihn frei für die Traktandierung an der nächsten Gemeindeversammlung.

Das Kennenlerngespräch findet weiterhin statt

Grundsätzlich wird am bisherigen Ablauf festgehalten.

Die Gesuchstellenden sollen weiterhin zu einem Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten und zwei Vertretern aus dem Gemeinderat eingeladen und angehört werden.

Daraus ergibt sich eine Empfehlung beziehungsweise ein Antrag an den Gemeinderat, welcher abschliessend über das Gesuch entscheidet.

Bei kritischen beziehungsweise unklaren Fällen soll die Möglichkeit bestehen, dass die Gesuchstellenden zu einem zweiten Gespräch vor den Gesamtgemeinderat eingeladen werden.

Nur noch das Attest «Grundwissen über die Schweiz» eingefordert

Die Gemeinde Sirnach führt nebst dem Kennenlerngespräch keine eigenen Tests oder Prüfungen durch, bei welchen das Wissen über die Schweiz geprüft wird.

An der bisherigen Praxis, von gesuchstellenden Personen, welche nicht die Schule in der Schweiz besuchen und keine Ausbildung in der Schweiz absolviert haben, das Attest «Grundwissen über die Schweiz» einzufordern, wird festgehalten.

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