Wie die Gemeinde Bettwiesen mitteilt, können Christbäume bis Ende Februar 2023 kostenlos mitgegeben werden. Ab März gelten sie dann als Sperrgut.
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Christbaum. (Symbolbild) - dpa
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Die Christbäume müssen bei den Unterflurbehältern (UFB) bereitgestellt werden. Es ist kein fixer Tag einzuhalten.

Christbäume sollen nicht in die UFB gestopft, sondern einfach daneben abgestellt werden.

In Gebieten, in denen wegen fehlender UFB noch ab der Strasse gesammelt wird, werden die Bäume wie früher bei den Abfallsäcken und Containern mitgenommen.

Christbäume können bis Ende Februar 2023 kostenlos mitgegeben werden. Ab März gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.

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