In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020.
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In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Der Restbetrag ist per 31.Oktober 2020 zu begleichen. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (061/865 90 80).

Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet.

Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2020 0,1%

Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2020 0,1%. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2020 nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen Schupfart (062 871 14 44 oder finanzverwaltung@schupfart.ch). Seit dem 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft.

Seither werden im Veranlagungsverfahren (Abgabe der Steuererklärung) und im Bezugsverfahren (Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand) Mahngebühren erhoben. Für Mahnungen von Steuer- und Verzugszinsausständen (provisorische wie auch definitive Steuern) werden CHF 35.00 und für deren Betreibung CHF 100.00 verrechnet.

Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2020 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.

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