Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Personen, die Wohnraum vermieten, gemäss dem Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 verpflichtet, dies zu melden.
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Wohnungen - AFP/Archiv
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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeinde bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Webseite der Gemeinde Obermumpf dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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