Obermumpf

Obermumpf erinnert an die Meldung bei Wechseln von Mietverhältnissen

Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Personen, die Wohnraum vermieten, gemäss dem Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 verpflichtet, dies zu melden.

Wohnungen
Die Wohnungsknappheit in der Schweiz hat sich im ersten Halbjahr 2025 weiter verschärft. (Archivbild) - afp

Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Gemeinde bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Webseite der Gemeinde Obermumpf dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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