Obermumpf

    Obermumpf erinnert an die Meldung bei Wechseln von Mietverhältnissen

    Wie die Gemeinde Obermumpf mitteilt, sind Personen, die Wohnraum vermieten, gemäss dem Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 verpflichtet, dies zu melden.

    Wohnungen
    Die Wohnungsknappheit in der Schweiz hat sich im ersten Halbjahr 2025 weiter verschärft. (Archivbild) - afp

    Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

    Die Gemeinde bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Webseite der Gemeinde Obermumpf dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Thomas Matter
    65 Interaktionen
    Nächste Absage
    «Halal und die Doppelmoral»
    191 Interaktionen
    Fleisch-Debatte

    MEHR OBERMUMPF

    Feuerwerk Boden
    Obermumpf
    Rechnungen (Symbolbild).
    Obermumpf
    Obermumpf

    MEHR AUS FRICKTAL

    Gansingen AG
    Gansingen
    Rheinfelden AG
    Rheinfelden AG
    Kleindöttingen AG
    Kleindöttingen AG
    Döttingen AG
    Döttingen AG