Die Ersatzwahl eines Möhliner Mitgliedes der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für die Amtsperiode 2022 bis 2025 wird auf den 13. Februar 2022 festgelegt.
Möhlin
Die Gemeinde Möhlin im Kanton Aargau. - Keystone
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Am 26. September 2021 ist Herr Loris Gerometta vom Möhliner Stimmvolk neu als Gemeinderat für die Amtsperiode 2022 bis 2025 gewählt worden. Herr Gerometta gehörte bis anhin der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission an.

Infolge Unvereinbarkeit mit dem Amt des Gemeinderates ist deshalb eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 wird auf den 13. Februar 2022 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte VGPR von 10 Stimmberechtigten des Wahlreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 31. Dezember 2021, 12Uhr, einzureichen.

Wahlfähige Person als Kandidat

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

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