Zeiningen fordert korrektes Parkieren im Winter
Die Gemeinde Zeiningen weist darauf hin, dass Winterdienstfahrzeuge jederzeit ungehindert ausrücken können müssen. Falschparker haften selbst für Schäden.

Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, muss der Winterdienst bei winterlichen Verhältnissen jederzeit ungehindert ausrücken können, um die öffentlichen Strassen und Plätze sicher befahr- und begehbar zu halten.
Da die Einsätze auch frühmorgens, abends oder in der Nacht erfolgen können, sollen die Fahrzeuge stets korrekt und ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden. Falsch parkierte Fahrzeuge behindern nicht nur die Arbeit des Winterdienstes, sondern können auch zu gefährlichen Situationen führen.
Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung für allfällige Schäden ab, die im Rahmen des Winterdienstes an falsch parkierten Fahrzeugen entstehen.






