Wie die Gemeinde Hellikon mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus von Hellikon. Die Gemeinde wandelte sich von einer Bauern- zu einer Wohngemeinde, seit Beginn der 1980er-Jahre ist die Bevölkerungszahl um über einen Drittel angestiegen.
Das Gemeindehaus von Hellikon. Die Gemeinde wandelte sich von einer Bauern- zu einer Wohngemeinde, seit Beginn der 1980er-Jahre ist die Bevölkerungszahl um über einen Drittel angestiegen. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei.

Der Gemeinderat fordert im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.

In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume müssen auf eine Höhe von 4,5 Metern, ab Fahrbahn gemessen, und 2,5 Metern, ab Gehweg gemessen, aufgastet werden, was bedeutete, die Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen.

Hecken und Sichtzonen

Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 Zentimetern zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante zurückzuschneiden.

In Sichtzonen wie Garagenausfahrten, Einmündungen und Kreuzungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern bis drei Metern gewährleistet sein (Paragraf 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Hellikon