Herznach

    Herznach-Ueken AG: Bedingtes Feuerverbot im Wald ist aufgehoben

    In Herznach-Ueken AG gelten seit dem 16. September 2026, 12.00 Uhr, wieder die üblichen Bestimmungen. Wegen Gefahrenstufe 3 bleibt Vorsicht mit Feuer geboten.

    Herznach-Ueken AG
    Die Gemeindeverwaltung Herznach (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Das seit dem 27. August 2026 geltende bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Damit gelten wieder die üblichen Bestimmungen. Aufgrund der bestehenden Gefahrenstufe 3 wird jedoch zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuer aufgerufen.

    Feuer im Wald und in Waldesnähe darf nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Feuer und Glut sind vollständig zu löschen. Bei Wind ist auf Feuer zu verzichten und auf Funkenflug besonders zu achten. Geeignete Löschmittel sind bereitzuhalten.

    Die Bevölkerung wird gebeten, die weiterhin trockenen Verhältnisse zu berücksichtigen und entsprechend vorsichtig zu handeln.

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