Gansingen AG: Feuerverbot im Wald aufgehoben – Vorsicht bleibt nötig
Der Kanton Aargau hebt das bedingte Feuerverbot im Wald auf. In Gansingen AG bleiben Böden und Vegetation trocken – der Gemeinderat mahnt zur Vorsicht.

Der Kanton Aargau hat die Gefahrenstufe von 4 auf 3 herabgestuft und das bedingte Feuerverbot im Wald aufgehoben. In unserer Region sind jedoch nur geringe Niederschlagsmengen gefallen. Die Böden und die Vegetation sind deshalb weiterhin trocken.
Der Gemeinderat appelliert daher an die Bevölkerung, auch weiterhin auf das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe zu verzichten und beim Umgang mit Feuer besondere Vorsicht walten zu lassen.










