Wie die Gemeinde Hellikon berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, die Bepflanzung ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Das Gemeindehaus von Hellikon. Die Gemeinde wandelte sich von einer Bauern- zu einer Wohngemeinde, seit Beginn der 1980er-Jahre ist die Bevölkerungszahl um über einen Drittel angestiegen.
Das Gemeindehaus von Hellikon. Die Gemeinde wandelte sich von einer Bauern- zu einer Wohngemeinde, seit Beginn der 1980er-Jahre ist die Bevölkerungszahl um über einen Drittel angestiegen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei.

Die Gemeinde fordert im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer auf, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen unter Beachtung gesetzlichen Vorschriften zurückzuschneiden.

In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 Meter ab Fahrbahn gemessen und 2,5 Meter ab Gehweg gemessen, aufzuasten (das heisst Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen).

Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 Zentimeter zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.

Aufforderung zum Rückschnitt

In Sichtzonen (zum Beispiel Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter bis drei Meter gewährleistet sein.

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich mit einer kurzen Frist angezeigt.

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