Maur bewilligt den Kauf von temporären Wohncontainern
Wie die Gemeinde Maur mitteilt, wurde ein Kredit in Höhe von 710'000 Franken für temporäre Wohncontainer als Asylunterkunft bewilligt.

Zur Erfüllung der neuen Asyl-Aufnahmequote von 1,3 Prozent per 1. Juni 2023 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 8. Mai 2023 für den Kauf von Wohncontainern, gestützt auf Paragraf 103 Gemeindegesetz, einmalige gebundene Ausgaben von 710'000 Franken und jährlich wiederkehrende von 30’000 Franken bewilligt.
Der Beschluss kann bei der Abteilung Gesellschaft sowie auf der Webseite der Gemeinde Maur eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Uster wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden, der einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.
Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.