Heimwechsel beeinflusst Bestattungskosten neu nicht mehr
Volketswil gewährt Personen, die ihren Wohnsitz wegen eines Heimaufenthalts aufgegeben haben, künftig dieselben Bestattungstarife wie Einwohnenden.

Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage begründet der Aufenthalt in einem Alters- und/oder Pflegeheim neu einen Hauptwohnsitz, berichtet die Gemeinde Volketswil. Sämtliche Heimbewohnerinnen beziehungsweise Heimbewohner werden somit ordentlich ins Einwohnerregister der jeweiligen Gemeinde eingetragen.
Dies hat zur Folge, dass bei einer gewünschten Bestattung in der früheren Wohngemeinde, die Bestattungstarife für Auswärtige angewendet würden. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass neu für Personen, die aufgrund eines Aufenthalts in einem Alters-/ Pflegeheim oder anderer Gesundheitsinstitution ihren Wohnsitz in Volketswil aufgegeben haben, jedoch zuvor in Volketswil wohnhaft und steuerpflichtig waren, die gleichen Bestattungskosten wie für Einwohnende von Volketswil gelten.
Gebührenordnung wird öffentlich aufgelegt
Die angepasste Gebührenordnung über das Bestattungs- und Friedhofswesen sowie der ergänzte Gebührentarif werden ab dem 20. Juni 2025 online (Beginn Rekursfrist) veröffentlicht. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Liegenschaften, eingesehen werden und sind zudem auf der Webseite der Gemeinde Volketswil unter der systematischen Rechtssammlung abrufbar.