Wie die Gemeinde Maur angibt, reagierte der Gemeinderat nach erhobenen Rekursen in 2022 mit einem Anpassungsantrag für das Parkierungskonzept.
Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für das Gemeindegebiet Maur fehlt bisher ein einheitliches Parkierungsregime.

Dadurch werden Fahrzeuge oft an ungünstigen Lagen parkiert und auf den vorhandenen Abstellplätzen stehen oftmals ortsfremde Fahrzeuge.

Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation hat der Gemeinderat die Erarbeitung und Umsetzung eines Parkplatzregimes bereits als Legislaturziel 2018 bis 2022 definiert.

Darin soll flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher rechtlicher Rahmen geschaffen und ortsfremdes Parkieren vermieden werden, ohne dabei das Gewerbe einzuschränken.

Genehmigung und Anpassung des Parkierungskonzepts

Ausserdem sollen der Quartierbevölkerung und den Vereinen genügend Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Im Mai 2022 genehmigte der Gemeinderat ein entsprechendes Parkierungskonzept, ein Parkierungsreglement und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.

In der Folge wurden zwei dagegen erhobene Rekurse vom Statthalter des Bezirks Uster gutgeheissen, da dieser in seiner Prüfung zum Ergebnis kam, dass die Einführung eines Parkierungsreglements als wichtiger Rechtssatz und in Abänderung der bisherigen Gebührenverordnung von der Gemeindeversammlung zu verabschieden sei.

Der Gemeinderat hat diesen Entscheid akzeptiert und unterbreitet der Gemeindeversammlung deshalb einen entsprechenden Antrag.

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