Lehrerin führt Mädchen (13) Tampon ein – freigestellt

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Stadt St. Gallen,

Wegen Grenzverletzung während eines Sommerlagers hat eine St. Galler Schule eine Lehrerin freigestellt. Sie soll einem Mädchen einen Tampon eingeführt haben.

Schwimmbad
Weil sie wegen ihrer Menstruation nicht schwimmen wollte, soll eine Lehrerin einer Teenagerin eigenständig einen Tampon eingeführt haben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Während eines Sommerlagers kam es zu einer schwerwiegenden Grenzverletzung.
  • Eine Lehrerin soll einer Schülerin (13) eigenständig einen Tampon eingeführt haben.
  • Die Lehrperson wurde per sofort freigestellt. Nun ermittelt die Justiz.

Für viele Jugendliche ist das Klassenlager der Höhepunkt des Sommers – auch für eine Schulklasse aus St. Gallen, die im vergangenen August ins Tessin reiste.

Doch was dort geschah, sollte weitreichende Konsequenzen haben.

Während eines Badeausflugs meldeten sich drei 13-jährige Mädchen bei ihrer Lehrerin: Wegen ihrer Menstruation wollten sie nicht schwimmen.

Laut dem «St. Galler Tagblatt» reagierte die Lehrperson mit Druck – und überschritt dabei eine schwerwiegende Grenze. Nach Informationen der Zeitung soll sie einer Schülerin eigenhändig einen Tampon eingeführt haben.

«Massive Grenzverletzung»

Martin Annen, Leiter der Dienststelle Schule und Musik, spricht gegenüber der Zeitung von einer «massiven Grenzverletzung».

Die betroffene Lehrerin galt als erfahren und war bereits früher im Zusammenhang mit dem Lager durch einen Elternbrief verwarnt worden. Dennoch durfte sie das Lager leiten.

Nachdem der Vorfall während der Sommerferien bekannt geworden war, reagierte die Schule umgehend. Am ersten Schultag nach den Ferien wurden die drei Schülerinnen sowie die Lehrerin befragt. Laut Annen stimmten die Schilderungen beider Seiten überein.

Freistellung, aber keine Anzeige

Noch am selben Tag wurde die Lehrerin per sofort freigestellt. Auf eine fristlose Kündigung oder eine Strafanzeige verzichtete die Stadt.

«Dafür gab es keinen Grund», so Annen. Nach Rücksprache mit dem Kinderschutzzentrum St. Gallen sei man zum Schluss gekommen, dass der Vorfall keine meldepflichtige Straftat darstelle. Eine Anzeige gegen den Willen der betroffenen Mädchen liege nicht in deren Interesse.

Schickst du deine Kinder in den Ferien jeweils in ein Lager?

Die Direktion Bildung und Freizeit verfügt über ein Konzept zur Prävention von psychischen, physischen und sexuellen Grenzverletzungen. Das müsse gemäss Annen von den Lehrpersonen unterschrieben werden.

Kantonspolizei ermittelt

Der Verband Lehrpersonen Sektion St. Gallen bestätigt auf Anfrage des «St. Galler Tagblatt» die Freistellung der Lehrperson. Die Lehrergewerkschaft betont die Relevanz sorgfältiger Abklärungen.

Monika Simmler, Professorin für Strafrecht an der Universität St. Gallen, weist darauf hin, dass die Schule verpflichtet sei, eine Meldung zu erstatten. Zumindest dann, wenn die Lehrerin tatsächlich körperlich eingegriffen habe.

Auf Anfrage der Zeitung bestätigt die St. Galler Kantonspolizei, dass eine Strafanzeige eingegangen sei. Erste Ermittlungen laufen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

Weiterlesen

Dietikon
Schüler Schule Klasse
6 Interaktionen
Zürich
1 Interaktionen
Thalwil

MEHR AUS ST. GALLEN

Rorschach SG
2 Interaktionen
Rorschach SG
St.Gallen
1 Interaktionen
St. Gallen
Seoane
14 Interaktionen
FCSG-Heimspiel
Die Kantonspolizei SG
4 Interaktionen
St. Gallen