Arbeiten zur Festlegung der Gewässerräume bewilligt
Zum Schutz der Uferzonen und Förderung der Biodiversität legt Volketswil die Gewässerräume fest. Die Gemeinde bewilligt dafür einen Kredit von 85'000 Franken.

Wie die Gemeinde Volketswil bekannt gibt, sind Kanton und Gemeinden verpflichtet, für alle ihre Gewässer einen sogenannten Gewässerraum festzulegen. Dieser schützt die Uferbereiche und stellt sicher, dass die Gewässer nicht stärker zugebaut werden.
Damit wird die natürliche Pflanzen- und Tierwelt gefördert, der Hochwasserschutz verbessert und die Nutzung der Gewässer als Naherholungsgebiet gesichert. Mit der Ausscheidung des Gewässerraums wird bestimmt, wie breit dieser im Einzelfall sein muss.
Für Gewässer von lokaler Bedeutung innerhalb des Siedlungsgebiets sind die Gemeinden zuständig. Der Gemeinderat hat einen Objektkredit von 85'000 Franken für die technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Ausscheidung des Gewässerraums entlang der kommunalen Gewässer bewilligt.
Die technischen Arbeiten für die Ausscheidung des Gewässerraums entlang der übrigen Gewässer werden zum Offertpreis von 58'798 Franken an die Holinger AG aus Winterthur, vergeben.










