Wie die Gemeinde Maur berichtet, erfordert der Neubau des Bevölkerungsschutzgebäudes aus rechtlichen Gründen eine Verlegung des Rausen- und des Haldenbachs.
Blick auf den Greifensee in Maur.
Blick auf den Greifensee in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die beiden eingedolten Bäche auf dem Loorenareal – der Rausen- und der Haldenbach – müssen gestützt auf das Gewässerschutzgesetz offengelegt und revitalisiert werden.

Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes (Artikel 38a), Ziel dabei ist, naturnahe Bäche, Flüsse und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten wiederherzustellen.

Neben der Biodiversität profitieren davon auch Naherholung und Hochwasserschutz.

Nicht zuletzt verbessern die Bäche den Wasserhaushalt der Landschaft als effektiver Regenspeicher und als lokale Klimaanlage, die bei Sommerhitze die Umgebung durch Verdunstung kühlt.

Gewässerneufestsetzung bereits rechtskräftig

Ein rechtlich und finanziell gesichertes Wasserbauprojekt bildet die Voraussetzung für die baurechtliche Bewilligung des neuen Bevölkerungsschutzgebäudes am geplanten Standort.

Daher wurde die Festsetzung der Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs von der Gemeinde vorangetrieben.

Sie ist durch den Kanton unterdessen rechtskräftig erfolgt. Aufgrund der Neufestsetzung befinden sich die beiden Bäche heute nicht im Gewässerraum.

Rausen- und Haldenbach müssen nun zwingend in den festgesetzten Gewässerraum verlegt werden.

Baurechtliche Bewilligung nur mit Wasserbauprojekt

Die Kosten für diese notwendige Bachumlegung hätten gemäss Entscheid des Bezirksrats vom Oktober 2022 bereits in der Urnenvorlage 2020 für das neue Bevölkerungsschutzgebäude ausgewiesen werden müssen.

Grund dafür ist der Aspekt der «Einheit der Materie», das heisst: Die baurechtliche Bewilligung des geplanten Bevölkerungsschutzgebäudes am vorgesehenen Standort ist nur dann möglich, wenn die Ausführung des Wasserbauprojekts gleichzeitig mit der Erstellung des Bevölkerungsschutzgebäudes sichergestellt ist.

Weiterentwicklung Loorenareal nur mit Bachfreilegung

Unabhängig vom neuen Bevölkerungsschutzgebäude ist die Weiterentwicklung des Loorenareals – ein Legislaturziel des Gemeinderats – vom Wasserbauprojekt abhängig, denn die wertvollen Flächen in der Bauzone für öffentliche Bauten werden erst durch die Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- sowie des Haldenbachs überbaubar.

Sollte das neue Bevölkerungsschutzgebäude am 9. Juni 2024 abgelehnt werden, ist die Gemeinde aufgrund der rechtskräftigen Festsetzung des Gewässerraums trotzdem zur Offenlegung und Revitalisierung des Halden- und des Rausenbachs verpflichtet.

Das Wasserbauprojekt würde den Stimmbürgern in einer separaten Vorlage erneut zur Beschlussfassung unterbreitet.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BiodiversitätMaur