Die geplante Einführung einer Begegnungszone am Marktplatz sorgt bei der SVP Lyss-Busswil für Unmut. Ein Fussgängerstreifen sei zielführender, heisst es.
Marktplatz Lyss
Der seit April 2018 neu gestaltete Marktplatz in Lyss. - Roman Zwygart

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gemeinde Lyss plant die Einführung einer Begegnungszone beim Marktplatz.
  • Dieser Vorschlag führe zu Rückstau und störe den Verkehrsfluss, sagt die SVP Lyss-Busswil.
  • Stattdessen fordert sie mit einer Motion die Einführung eines Fussgängerstreifens.
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Die Strasse entlang des Marktplatzes in Lyss weist täglich über 9000 Bewegungen auf und ist somit eine viel befahrene Achse. Die Gemeinde plant nun die Einführung einer Begegnungszone auf dieser Strasse. Dies stösst auf Unmut, so auch bei der SVP Lyss-Busswil.

Die Strasse erlaube den Kundinnen und Kunden der kleineren und mittleren Geschäfte im Zentrum einen optimalen Zugang, argumentiert die SVP. Ein Privileg, das in vielen anderen Städten bereits nicht mehr vorhanden sei und Lyss als Regionalzentrum einen klaren Vorteil biete. Die Strasse werde zudem vom öffentlichen Verkehr genutzt.

Die SVP ist sich sicher: Die geplante Begegnungszone würde aufgrund dieser Tatsachen zu Rückstau führen, den Verkehrsfluss massiv stören und die Hauptstrasse einseitig belasten. Zudem würde es für die Feuerwehr immer wie schwieriger innerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters am Einsatzort einzutreffen.

Motion für Tempo 30 und Fussgängerstreifen eingereicht

Am 6. November reichte die Fraktion SVP Lyss-Busswil die Motion «Errichtung von Fussgängerstreifen an der Bielstrasse und Aarbergstrasse» ein. Mit diesem politischen Vorstoss soll Tempo 30 auf der Strasse beibehalten werden. Gleichzeitig soll mittels Fussgängerstreifen die Überquerung der Strasse für Fussgänger erleichtert werden.

Dieser Kompromiss erscheint der Fraktion SVP Lyss-Busswil angesichts der Faktenlage als zielführend und schnell umsetzbar: «Ein Fussgängerstreifen schafft Sicherheit und Klarheit beim Überqueren der Strasse». Auch erlaube er den Notfallorganisationen sowie dem motorisierten Verkehr trotzdem ein Befahren der Strasse mit Tempo 30.

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