Radelfingen erinnert an die Hundetaxe 2022
Wie die Gemeinde Radelfingen mitteilt, müssen Hunde bis spätestens 29. Juli 2022 angemeldet werden.

Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern im August 2022 durch die Gemeindeverwaltung in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt 75 Franken für jeden Hund. Hunde, die am Stichtag (1. August 2022) noch nicht sechs Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit. Alle Hundebesitzer, die ihre Hunde noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 29. Juli 2022 nachzuholen.
Die Gemeinde Radelfingen ist dankbar, wenn man für die Anmeldung das Impfbüchlein des Hundes mitbringt. Es wird gebeten, der Gemeinde ebenfalls mitzuteilen, wenn der Hund gestorben oder nicht mehr im Besitz ist. Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden gemäss kantonalem Hundegesetz vom 27. März 2012 mit Busse bis 5000 Franken bestraft.
Beaufsichtigung der Hunde
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind für ihr Tier verantwortlich. Oft bleibt Hundekot in Wiesen, auf Trottoirs oder Spazierwegen liegen. In der Gemeinde Radelfingen befinden sich genügend Robidogs, um die «Geschäfte» der Vierbeiner zu entsorgen. Der Gemeinderat bittet mitzuhelfen, die Gemeinde sauber zu halten, indem man den Kot des Hundes einsammelt und in einem Robidog-Kasten entsorgt und dankt für die aktive Mitarbeit.