Lyss zahlt Zins auf Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2023
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird.

Wie die Gemeinde Lyss bekannt gibt, entsteht für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten also ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Vorauszahlungen per E-Banking oder Einzahlungsschein
Wer Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2023 via E-Banking machen möchte, findet die entsprechende Referenznummer im Steuerbereich von BE-Login.
Dort können die steuerpflichtigen Personen auch direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) für die Vorauszahlungen bestellen.
Alternativ können diese auf der Webseite von «taxme» via Kontaktformular oder direkt bei der zuständigen Inkassostelle angefordert werden.
Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer weiterhin ohne Verzinsung
Der Bund verzichtet im 2023 auf die Erhöhung des Vorauszahlungszinses bei der direkten Bundessteuer.
Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden somit im Kalenderjahr 2023 weiterhin nicht verzinst.
Die Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen bei Rückerstattungen bleiben unverändert bei drei beziehungsweise 0,5 Prozent.