Lyss BE: Budget 2027 genehmigt – Steuern bleiben unverändert
Der Grosse Gemeinderat von Lyss BE hat das Budget 2027 mit einem Aufwandüberschuss von 1,5 Millionen Franken genehmigt. Den Finanzplan wies er zurück.

Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum – Budget 2027:
mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'500'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 1'229'550.00 im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen)
der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) mit unverändert dem 1,70-fache des kantonalen Einheitsansatzes
der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes
des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards
Rückweisung des Finanzplans 2026 – 2031.
Abschliessende Genehmigung: Rahmenkredit für die Ortsplanungsrevision 2026 – 2029 von Fr. 800'000.00 mit Ermächtigung des GR, den Rahmenkredit nach Projektphasen freizugeben und die erforderlichen Aufträge zu vergeben.
Kreditabrechnung für den Rückbau der Liegenschaften Bödeli 1+3 und 5+7 sowie Giessenweg 15+17 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 596'552.00 (Kredit Fr. 1'170'000.00, Nettoabrechnung Fr. 573'448.00). Kreditabrechnung für den Rückkauf der Photovoltaikanlagen Werkhof + Feuerwehrmagazin ohne Kreditabweichung (Kredit und Abrechnung Fr. 220'000.00) und Verkauf der Genossenschaftsanteile (Rückzahlung Fr. 152'400.00 mit resultierender Nettoinvestition Fr. 67'600.00).
Wahlen Bauder Simon (SP) für die laufende Legislatur 2026 – 2029 in die Parlamentskommission Soziales + Gesellschaft. Abschreibung Dringliches Postulat FDP «Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle» (Nr 2025/14). Dringliches Postulat SP «Bessere Unterstützung für Vereine» (Nr. 2025/15).
Postulat Grüne/SP «Sind Klimaanlagen wirklich böse?» (Nr. 2026/17).
Ablehnung Postulat SP/Grüne/Mitte «Erweiterung Schulhausareal Herrengasse» (Nr. 2026/4). Postulat GLP/Mitte «Neue Hindernisse Alpenstrasse – Wenn Kreuzen zum Glückspiel wird» (Nr. 2026/16). Beantwortung Interpellation Grüne/SP «Vandalismus an Gemeindeliegenschaften» (Nr. 2026/11).
Interpellation Grüne/SP «Ist Geldwäsche in Lyss ein Problem?» (Nr. 2026/12).
Interpellation Grüne/SP «Wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) betreffend Barrierefreiheit in den Lysser Schulhäusern erfüllt?» (Nr. 2026/13). Überparteiliche Interpellation «Hat Lyss ein Nazi-Problem?» (Nr. 2026/20).
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden.
Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 07.12.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.










