Gemeinde Lyss ruft zum Rückschnitt der Bepflanzung auf
Wie die Gemeinde Lyss mitteilt, werden die Strassenantsösser aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher und Anpflanzungen zurückzuschneiden.

Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen müssen von den Grundstückeigentümer regelmässig zurückgeschnitten werden.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die nahe an der Strasse stehen oder in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen, können die Übersicht bei Strassenverzweigungen einschränken und dadurch Verkehrsteilnehmende gefährden.
Zurückgeschnittene Büsche und Bäume stellen auch sicher, dass sich die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten reibungslos durchführen lassen.